Franz Carl Schule

Häufige Fragen

Allgemeines zur Aufnahme

Eine Beschulung an einer Förderschule muss von den Eltern gewünscht sein. Wir nehmen Kinder auf, die einen anerkannten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben.

Mit dem Inkrafttreten der Inklusionsverordnung werden im Saarland grundsätzlich alle Kinder an der Regelschule beschult. Dort werden sie entsprechend ihrer Stärken und Schwächen gefördert.

Trotzdem ist es so, dass manchen Kindern auch bei umfassender Unterstützung an der Regelschule ein überschaubareres System mit intensiverer pädagogischer Betreuung helfen kann:

Für eine Aufnahme kann die Regelschulleitung einen Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für sonderpädagogische Unterstützung (AAVVsU) stellen.

Wenn sie eine Umschulung an eine Förderschule wünschen, teilen sie das im Rahmen dieses Antrages schriftlich mit.[1]

An dieser Stelle wird nochmal genau auf die bisherige Förderung geschaut.

Der Antrag geht von der Regelschule dem Bildungsministerium und der aufnehmenden Förderschule zu.

Wenn alle an dem Verfahren beteiligten Personen die Möglichkeit des Bestehens der Voraussetzungen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs bei ihrem Kind sehen, wird ein Gutachten zur Feststellung dieses Bedarfs in Auftrag gegeben. Hier wird mit verschiedenen diagnostischen Verfahren genau auf den Förderbedarf ihres Kindes und die Fördermöglichkeiten geschaut. So haben wir die Grundlage, unseren Unterricht passgenau auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten ihres Kindes abzustimmen.

Basierend auf dem Ergebnis des Gutachtens kann das Ministerium für Bildung und Kultur eine Umschulung an eine Förderschule verfügen.

Eine Förderschule ist ein durchlässiges System und kann zum Beispiel auch für eine begrenzte Phase zur schulischen Stabilisierung genutzt werden. Wenn sie wieder eine Beschulung an der Regelschule wünschen, kann ihr Kind auf ihren Antrag wieder an einer Regelschule beschult werden.

Der Übergang an eine Regelschule wird dann von einer unserer Förderschullehrkräfte begleitet, um ein möglichst glattes Ankommen zu gewährleisten. An dieser Stelle wird auch nochmal darauf geschaut, ob der Förderbedarf noch besteht oder ob er aufgehoben werden kann. Unabhängig davon, ob der Bedarf noch vorhanden ist oder nicht, ist dieser Weg für ihr Kind immer offen.

Wir bieten an der Franz- Carl- Schule den Abschluss der Förderschule Lernen und den Hauptschulabschluss an.

Schultage

Unsere Unterrichtszeit ist von 8.00 bis 13.00 Uhr. Unser Schulmorgen teilt sich mit einer 30- minütigen großen Pause in zwei Unterrichtsblöcke. Insgesamt weitere 25 Minuten Pause können die Lehrer in den Klassen im Unterrichtsvormittag in Absprache mit ihren Schülern nach Bedarf setzen.

Ab 13.00 Uhr bieten wir eine freiwillige Ganztagsschule (FGTS). Dort finden nach dem Mittagessen eine Hausaufgabenbetreuung und dann in einer von ihnen wählbaren Betreuungszeit (bis16:00h) verschiedene spielerische Angebote oder Projekte statt.

Bei der Anmeldung ihres Kindes können sie eine FGTS Aufnahme beantragen. Dies ist auch während des Schuljahres jederzeit möglich. Wenden Sie sich für ein Antragsformular bitte über das Hausaufgabenheft an die Klassenleitung.

Der Saarpfalz-Kreis bietet eine schuleigene Buslinie an. Ihr Kind steigt morgens an einer wohnortnahen Bushaltestelle zu und nach Schulende oder am Ende der FGTS dort wieder aus.

Die Fahrpläne für diese Buslinie bekommen sie per Post in den Sommerferien.

Wenn ihr Kind zum Beispiel einen Mitschüler besucht und sie einen alternativen Ankunft- oder Abfahrtsort auf der Strecke unseres Schulbusses oder sie sonstige Änderungen bzgl. des Bustransportes wünschen, ist dies mit einer kurzen Mitteilung über das Hausaufgabenheft möglich.

Diese schriftliche Mitteilung sollte zwei Schultage vor dem Änderungswunsch bei uns in der Schule eingegangen sein. Bitte beachten sie, dass wir aus organisatorischen Gründe nur so wie oben beschrieben eine Änderung in die Wege leiten können!

In ganz dringenden Fällen können sie natürlich auch unser Sekretariat telefonisch informieren.

Außerdem bietet der Saarpfalz-Kreis optional ein für sie kostenloses ÖPNV Ticket für unsere Schüler an. Wenn sie dies wünschen, können sie von unserem Sekretariat einen entsprechenden Antrag bekommen.

Wenn ihr Kind mit dem ÖPNV fährt, erlischt der Anspruch auf einen Platz in der schuleigenen Buslinie.

Unser Hausaufgabenheft ist ein wichtiges Mittel zum Austausch zwischen Schule und Elternhaus. Wenn sie in dem Hausaufgabenheft eine kurze Notiz hinterlassen, wird sich die Klassenlehrkraft zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. In dringenden Fällen sind wir täglich zwischen 7:30h und 13:00h und meistens auch in den Nachmittagen im Sekretariat erreichbar.

Wir geben ihrem Kind zu Schuljahresbeginn eine Materialliste mit.

Welche Hefte sie benötigen, erfahren sie auch von der Materialliste.

Grundlegend brauchen alle Schüler ein Mäppchen mit Bleistift, Radiergummi, Spitzer, Buntstiften, Lineal und einen Block.

Das Hausaufgabenheft wird Ihnen einmalig zum Schuljahresbeginn von der Schule gestellt. Da unser Hausaufgabenheft ein wichtiges Mittel zum Austausch zwischen Schule und Elternhaus ist, müssen alle Schüler eines besitzen und dieses auch immer dabeihaben.

Die Schulbücher bezieht ihr Kind durch die Schulbuchausleihe. Sie sind Eigentum der Schule. Entsprechend müssen alle Schulbücher am Ende des Schuljahres wieder zurückgegeben werden. Die Arbeitshefte werden ebenfalls von der Schulbuchausleihe gestellt. Sie sind Verbrauchsmaterial und müssen nicht zurückgegeben werden.

Mein Kind ist krank...

Bitte melden sie ihr Kind vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Sekretariat krank, dann wird die Fehlzeit direkt als entschuldigt an die Klassenlehrkraft weitergegeben. Natürlich können Sie ihr Kind auch im Hausaufgabenheft oder mit einem kurzen Anschreiben/ Attest schriftlich entschuldigen. Ab dem vierten Krankheitstag benötigen wir ein ärztliches Attest, damit ihr Kind als entschuldigt gilt.

Bei meldepflichtigen Krankheiten[2] benötigen wir ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest. Zudem ist es besonders wichtig, dass sie uns in diesem Fall rechtzeitig telefonisch informieren, um ggf. schulische Maßnahmen in die Wege leiten zu können.

Ihr Kind kann in diesem Fall die Schule wieder besuchen, sobald der Arzt eine Gesundschreibung ausgestellt/ eine erfolgte Behandlung attestiert hat.

Bitte melden sie dies schriftlich über das Hausaufgabenheft rück. Bei dauerhaften Erkrankungen benötigen wir ein ärztliches Attest.

Eine kurzzeitige Befreiung ist unter Angabe von gewichtigen Gründen grundsätzlich möglich.

Wenden sie sich hierzu bitte über das Sekretariat an die Schulleitung.

  • Adressänderungen
  • Änderung der Telefonnummer
  • Medizinische Belange (Allergien, Befreiung vom Sportunterricht, Information bei chronischen Erkrankungen, Verwendung von Notfallmedikamenten)
  • Krankmeldungen
  • Änderungen das Sorgerecht betreffend

Sollte ihr Kind im Laufe des Schulmorgens krank werden, kann es nötig werden es abzuholen, damit es ärztlich begutachtet wird oder zu Hause genesen kann. Auch kann es vorkommen, dass ihr Kind sich beim Spielen oder im Sportunterricht mal verletzt. Als Erziehungsberechtigte müssen sie darüber selbstverständlich direkt informiert werden, um das Kind gegebenenfalls bei einem Arzt vorzustellen.

Es ist uns grundsätzlich außer bei der Durchführung von Unterrichtsgängen oder Schulausflügen nicht möglich, ihr Kind außerhalb des Schulgeländes zu beaufsichtigen. Sollte dies in Ausnahmefällen notwendig werden, müssen wir sie darüber telefonisch in Kenntnis setzen können.

Sollte ihr Kind im Laufe des Schulmorgens krank werden, kann es nötig werden es abzuholen, damit es ärztlich begutachtet wird oder zu Hause genesen kann. Auch kann es vorkommen, dass ihr Kind sich beim Spielen oder im Sportunterricht mal verletzt. Als Erziehungsberechtigte müssen sie darüber selbstverständlich direkt informiert werden, um das Kind gegebenenfalls bei einem Arzt vorzustellen.

Es ist uns grundsätzlich außer bei der Durchführung von Unterrichtsgängen oder Schulausflügen nicht möglich, ihr Kind außerhalb des Schulgeländes zu beaufsichtigen. Sollte dies in Ausnahmefällen notwendig werden, müssen wir sie darüber telefonisch in Kenntnis setzen können.

 

Gibt es die Möglichkeit der Elternmitarbeit an der FCS?

Eines unserer grundlegenden Prinzipien in der schulischen Arbeit ist eine enge Kooperation mit den Eltern. Eine über den Austausch bezüglich der Entwicklung ihres Kindes hinausgehende Mitarbeit im schulischen Alltag ist auf verschiedenen Wegen möglich.

Sie können sich im Rahmen des Fördervereins unserer Schule engagieren. Dies kann in Form einer einer „stillen Unterstützung“ mit einer jährlichen, überschaubaren Spende oder als aktives Mitglied mit der Möglichkeit zur Mitgestaltung geschehen. Der Förderverein arbeitet bei der Planung von Schulveranstaltungen, beispielsweise unserer Weihnachtsfeier oder dem Schulfest, eng mit den Lehrern zusammen. In regelmäßigen Sitzungen, zu denen sie als Mitglied herzlich eingeladen sind, werden außerdem schulische Projekte besprochen und gemeinsam Ideen gesammelt, wie die Spenden für die Schulgemeinschaft am sinnvollsten eingesetzt werden können. Weitere Informationen hierzu finden sie in Kürze auf der Homepage.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich auf Grundlage des Schulmitbestimmungsgesetzes in verschiedene Gremien der Elternvertretung wählen zu lassen:

Als Mitglied unserer Schulkonferenz können sie sich aktiv und stimmberechtigt an der Gestaltung unseres Schullebens beteiligen. Hier werden zum Beispiel die Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte, Haushaltsthemen, bauliches und die Prioritätensetzung bei Neuanschaffungen besprochen.

Als Klassen- oder SchulelternsprecherIn agieren sie als vertrauenswürdiges Bindeglied zwischen Elternschaft, Schulleitung und LehrerInnen. In Klassen- oder Gesamtkonferenzen können sie die Perspektive der Elternschaft direkt einbringen.

Die Wahlen zur Elternvertretung finden am ersten Elternabend des Schuljahres im Kreise der Gesamtelternschaft statt.

[1] Sie haben im gesamten Verfahren jederzeit die Möglichkeit, sich für einen Verbleib ihres Kindes an einer Regelschule zu entscheiden. Der Elternwunsch hat Priorität bei der Entscheidung bzgl. des Beschulungsortes.

[2] https://www.saarpfalz-kreis.de/images/LebenSozialesGesundheit/Gesundheit/Merkblaetter_Infektionskrankheiten/pdf_2/Tabelle_ansteckende_Erkrankungen_Uebersicht_Wiederzulassung_2018.pdf

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